FIRMENGRÜNDUNG

BAHAMAS

            Siehe auch:   LCG-Spezial-Website Bahamas

Firma auf den Bahamas gründen: juristische und steuerliche Aspekte

Gesellschaftstyp: International Business Company (IBC) 
Name: Der Firmenname muss auf "Limited", "Corporation", "Incorporated", "Société Anonyme", "Sociedad Anonima", "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" bzw. auf deren Abkürzungen Ltd., Corp., Inc., GmbH, SA enden. 
Kapital: Das Kapital muss mindestens 50.000 US$ betragen, ist nicht einzahlungspflichtig und kann in jeder Währung sein. 
Aktien: Inhaberaktien sind nicht erlaubt. 
Aktienregister: ja 
Zustellungsbevollmächtigter: Ja, muss ortsansässig sein und Lizenz haben. 
Eingetragener Sitz: Ja 
Eintragung in öffentliche Register: Ja 
Aktionär: mind. 1 Aktionär 
Direktor: mind. 1 natürliche oder juristische Person, egal welcher Nationalität 
Gründungsdauer: bis 2 Wochen 
Offenlegung BO: Ja (ab 2001 gemäß dem International Businesses Companies Act 2001). Diese Daten sind in das Registrar General's Department einzutragen. 
Offenlegung Aktionär: Ja, der Name und die Adresse des Aktionärs müssen nach dem Gesetz in Registrar General's Department eingetragen werden. 
Offenlegung Direktoren: Ja, Verzeichnis der Direktoren sind nach dem Gesetz (International Business Companies Act 2001) in Registrar General's Department einzutragen. 
Beschränkungen Gesellschaftszweck: Kein Handel auf den Bahamas oder mit dortigen eigenen Immobilien. Keine Aktivitäten mit Verbindung zum Bank- oder Versicherungswesen, Vermögensverwaltung oder Investments. Man darf weder eigene Aktien auf den Bahamas nicht verkaufen noch Darlehen bei Residenten nehmen. 
Besteuerung: Keine 
Staatliche Steuertaxe: Richtet sich nach der Höhe des Stammkapitals: Ist das Stammkapital nicht höher als 50.000 US$, sind 350 US$ pro Jahr zu entrichten. Ist das Stammkapital höher als 50.000 US$, müssen 1000 US$ pro Jahr entrichtet werden. Wenn die obligatorische Zahlungsfrist versäumt ist, muss mit der Zahlung einer Strafe in Höhe von 50 % des zu entrichtenden Beitrags gerechnet werden. 
Doppelbesteuerungsabkommen: Keine 
Bilanz: Nein 
Steuererklärungen: Nein 
Buchhaltung: Nein 
Jahresbericht: Nein 

Gründungskosten Bahamas (IBC)

Vorratsgesellschaft oder Neugründung

Inklusive:
+ Registrierungsgebühr (für Standard Grundkapital)
+ Standard Memorandum und Gesellschaftsvertrag
+ Gründungszertifikat
+ Zwei Aktienzertifikate
+ Treuhandservice Aktionär
+ Aktienregister
+ Firmensiegel
+ Generalvollmacht
+ Zustellungsbevollmächtigter
+ Eingetragener Firmensitz
+ Treuhandservice Direktor 
 
TOTAL 1590,00 Euro 

Jahresgebühren Bahamas (IBC)

Inklusive:
+ Jährliche Lizenzgebühren (für Standard Grundkapital)
+ Treuhandservice Aktionär
+ Zustellungsbevollmächtigter
+ Eingetragener Firmensitz
+ Treuhandservice Direktor
+ Unternehmensverwaltung / Offshoreservice
+ Professioneller Büroservice in Berlin oder Luxemburg
   (inkl. Adresse, Telefon- und Fax-Nummer,
   persönliche Anrufbeantwortung) 
 
TOTAL 2080,00 Euro 

LCG bietet Ihnen die vorbenannten Leistungen und verwaltet die Gesellschaften durch LCG - internen Juristen oder Steuerberatern.

Allgemeine Informationen

Fläche: 13.878 qkm 
Hauptstadt: Nassau 
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf: 25.980 Euro 
Arbeitslosigkeit: 13,3% 
Einwohner: 317.000 
Sprache: Englisch 
Währung: Bahama-Dollar (B$) 
Inflationsrate: 3,5% 
Politische Risiken: Es kann sein, dass sich einzelne, größere Inseln aus dem Inselverbund lösen wollen. 
Lebenshaltungskosten: Hohe Lebenshaltungskosten durch Einfuhrzölle bei hoher Lebensqualität 
Kommunikation: Sehr Gut 
Wohnsitznahme: Privatpersonen können eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Für das Dauerwohnrecht wird erwartet, dass der Wohnsitznehmer jährlich mind. 25.000 B$ aus dem Ausland für seinen Lebensunterhalt überweist und außerdem innerhalb von 2 Jahren nach Wohnsitznahme mind. 150.000 B$ auf den Bahamas investiert. Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung liegt im Ermessen der Behörde, darum sollte man vor Ort einen qualifizierten Anwalt einschalten. 
Rechtssystem: Folgt dem englischen Common Law mit eigenen Zusatzverordnungen für Unternehmen, Banken und Treuhandgesellschaften. Für Auslandsunternehmen gilt der Foreign Companies Act und für Offshore-Gesellschaften der International Business Companies Act von 1990. 
Devisenkontrolle: Ja, aber nicht auf International Business Companies anwendbar. 
Patentrecht: Patente können für die Dauer von 7 Jahren in Nassau registriert und insgesamt um zweimal 7 Jahre verlängert werden. Für Warenzeichen gelten 14 Jahre mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um nochmals 14 Jahre. Werden die Schutzrechte nicht genutzt, laufen sie nach 5 Jahren aus. 
Fiskalisches Auslieferungsabkommen: Nein