FIRMENGRÜNDUNG
BAHAMAS
Siehe auch: LCG-Spezial-Website Bahamas
Firma auf den Bahamas gründen: juristische und steuerliche Aspekte
| Gesellschaftstyp: | International Business Company (IBC) |
| Name: | Der Firmenname muss auf "Limited", "Corporation", "Incorporated", "Société Anonyme", "Sociedad Anonima", "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" bzw. auf deren Abkürzungen Ltd., Corp., Inc., GmbH, SA enden. |
| Kapital: | Das Kapital muss mindestens 50.000 US$ betragen, ist nicht einzahlungspflichtig und kann in jeder Währung sein. |
| Aktien: | Inhaberaktien sind nicht erlaubt. |
| Aktienregister: | ja |
| Zustellungsbevollmächtigter: | Ja, muss ortsansässig sein und Lizenz haben. |
| Eingetragener Sitz: | Ja |
| Eintragung in öffentliche Register: | Ja |
| Aktionär: | mind. 1 Aktionär |
| Direktor: | mind. 1 natürliche oder juristische Person, egal welcher Nationalität |
| Gründungsdauer: | bis 2 Wochen |
| Offenlegung BO: | Ja (ab 2001 gemäß dem International Businesses Companies Act 2001). Diese Daten sind in das Registrar General's Department einzutragen. |
| Offenlegung Aktionär: | Ja, der Name und die Adresse des Aktionärs müssen nach dem Gesetz in Registrar General's Department eingetragen werden. |
| Offenlegung Direktoren: | Ja, Verzeichnis der Direktoren sind nach dem Gesetz (International Business Companies Act 2001) in Registrar General's Department einzutragen. |
| Beschränkungen Gesellschaftszweck: | Kein Handel auf den Bahamas oder mit dortigen eigenen Immobilien. Keine Aktivitäten mit Verbindung zum Bank- oder Versicherungswesen, Vermögensverwaltung oder Investments. Man darf weder eigene Aktien auf den Bahamas nicht verkaufen noch Darlehen bei Residenten nehmen. |
| Besteuerung: | Keine |
| Staatliche Steuertaxe: | Richtet sich nach der Höhe des Stammkapitals: Ist das Stammkapital nicht höher als 50.000 US$, sind 350 US$ pro Jahr zu entrichten. Ist das Stammkapital höher als 50.000 US$, müssen 1000 US$ pro Jahr entrichtet werden. Wenn die obligatorische Zahlungsfrist versäumt ist, muss mit der Zahlung einer Strafe in Höhe von 50 % des zu entrichtenden Beitrags gerechnet werden. |
| Doppelbesteuerungsabkommen: | Keine |
| Bilanz: | Nein |
| Steuererklärungen: | Nein |
| Buchhaltung: | Nein |
| Jahresbericht: | Nein |
Gründungskosten Bahamas (IBC)
| Vorratsgesellschaft oder Neugründung Inklusive: + Registrierungsgebühr (für Standard Grundkapital) + Standard Memorandum und Gesellschaftsvertrag + Gründungszertifikat + Zwei Aktienzertifikate + Treuhandservice Aktionär + Aktienregister + Firmensiegel + Generalvollmacht + Zustellungsbevollmächtigter + Eingetragener Firmensitz + Treuhandservice Direktor | |
| TOTAL | 1590,00 Euro |
Jahresgebühren Bahamas (IBC)
| Inklusive: + Jährliche Lizenzgebühren (für Standard Grundkapital) + Treuhandservice Aktionär + Zustellungsbevollmächtigter + Eingetragener Firmensitz + Treuhandservice Direktor + Unternehmensverwaltung / Offshoreservice + Professioneller Büroservice in Berlin oder Luxemburg (inkl. Adresse, Telefon- und Fax-Nummer, persönliche Anrufbeantwortung) | |
| TOTAL | 2080,00 Euro |
LCG bietet Ihnen die vorbenannten Leistungen und verwaltet die Gesellschaften durch LCG - internen Juristen oder Steuerberatern.
Allgemeine Informationen
| Fläche: | 13.878 qkm |
| Hauptstadt: | Nassau |
| Bruttoinlandsprodukt pro Kopf: | 25.980 Euro |
| Arbeitslosigkeit: | 13,3% |
| Einwohner: | 317.000 |
| Sprache: | Englisch |
| Währung: | Bahama-Dollar (B$) |
| Inflationsrate: | 3,5% |
| Politische Risiken: | Es kann sein, dass sich einzelne, größere Inseln aus dem Inselverbund lösen wollen. |
| Lebenshaltungskosten: | Hohe Lebenshaltungskosten durch Einfuhrzölle bei hoher Lebensqualität |
| Kommunikation: | Sehr Gut |
| Wohnsitznahme: | Privatpersonen können eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Für das Dauerwohnrecht wird erwartet, dass der Wohnsitznehmer jährlich mind. 25.000 B$ aus dem Ausland für seinen Lebensunterhalt überweist und außerdem innerhalb von 2 Jahren nach Wohnsitznahme mind. 150.000 B$ auf den Bahamas investiert. Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung liegt im Ermessen der Behörde, darum sollte man vor Ort einen qualifizierten Anwalt einschalten. |
| Rechtssystem: | Folgt dem englischen Common Law mit eigenen Zusatzverordnungen für Unternehmen, Banken und Treuhandgesellschaften. Für Auslandsunternehmen gilt der Foreign Companies Act und für Offshore-Gesellschaften der International Business Companies Act von 1990. |
| Devisenkontrolle: | Ja, aber nicht auf International Business Companies anwendbar. |
| Patentrecht: | Patente können für die Dauer von 7 Jahren in Nassau registriert und insgesamt um zweimal 7 Jahre verlängert werden. Für Warenzeichen gelten 14 Jahre mit einmaliger Verlängerungsmöglichkeit um nochmals 14 Jahre. Werden die Schutzrechte nicht genutzt, laufen sie nach 5 Jahren aus. |
| Fiskalisches Auslieferungsabkommen: | Nein |