FIRMENGRÜNDUNG

ENGLAND

Ltd in England (UK) gründen: juristische und steuerliche Aspekte

Gesellschaftstyp: Private Company Limited by Shares (Limited) 
Name: Grundsätzlich frei wählbar; Zusatz "Limited" oder "Ltd." obligatorisch 
Kapital: Grundkapital muss mind. 1 GBP (1,40 €) betragen; spätere Erhöhung jederzeit möglich; Grundkapital muss nicht eingezahlt werden. Es reicht, wenn die Gründer die persönliche Haftung übernehmen. 
Aktien: Geschäftsanteile 
Aktienregister: Ja (Register of Members) 
Zustellungsbevollmächtigter: Nein 
Eingetragener Sitz: Ja 
Eintragung in öffentliche Register: Gesellschaft wird in das Handelsregister (Company House) eingetragen. 
Aktionär: Die Gesellschaft wird durch mind. 1 Gesellschafter (Shareholder) gegründet (natürliche oder juristische Person) 
Direktor: mind. 1 (natürliche oder juristische Person), keine berufliche Qualifikation erforderlich 
Sekretär (Kommissar): Ja, aber ohne gesetzliche Rechte und Befugnisse. Er fungiert wie ein Verwalter in der Firma und stellt hauptsächlich die Kommunikation mit den englischen Behörden sicher.
Keine berufliche Qualifikation erforderlich; kann auch juristische Person sein 
Gründungsdauer: 1 Woche (Vorratsgesellschaften üblich) 
Offenlegung BO: Nein 
Offenlegung Aktionär: Ja 
Offenlegung Direktoren: Ja 
Beschränkungen Gesellschaftszweck: Die Gründung bestimmter Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen unterliegt gesetzlichen Regelungen. In solchen Fällen bedarf es spezieller Bewilligungen oder der Erteilung einer Lizenz. Dies gilt nur z.B. für Banken-, Versicherung- und Anlagegeschäfte. 
Besteuerung: Ist die Limited in Großbritannien geschäftlich tätig, werden ihre Gewinne besteuert. Gewinne bis 14.000 € sind steuerfrei. Der Eingangssteuersatz für Gewinne von 14.000 € bis 28.000 € liegt bei 11,875 %. Der Spitzensteuersatz in Höhe von 26,97 % ist bei Gewinnen über 1 Mio. € zu entrichten.

Der Umsatzsteuersatz beträgt 17,5 %.

Wird dagegen in Großbritannien keinerlei wirtschaftliche Geschäftstätigkeit ausgeübt, befindet sich die Geschäftsleitung außerhalb Großbritanniens, wird im Lande keine Aktionärsversammlung abgehalten und kein in Großbritannien wohnender Geschäftsführer bestellt, handelt es sich um eine sogenannte "non-resident-company". Diese Limited ist in Großbritannien absolut steuerfrei gestellt. 
Doppelbesteuerungsabkommen: Ja 
Bilanz: Ja 
Steuererklärungen: Ja 
Buchhaltung: Ja 
Jahresbericht: Ja; es wird aber lediglich geprüft, ob die Strukturen (Direktor, Sekretär, Gesellschafter, eingetragener Sitz) noch korrekt sind. Dies muss einmal jährlich erfolgen und wird an das englische Handelsregister gemeldet. 
Gründungskosten: 440,00 Euro 
Laufende Jahreskosten: 1.170,00 Euro (Minimum) - 9.610,00 Euro (Maximum) 

Allgemeine Informationen

Fläche: 244.100 qkm 
Hauptstadt: London 
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf: 29.570 $ 
Arbeitslosigkeit: 4,7% 
Einwohner: 59,4 Mio. 
Sprache: Englisch 
Währung: Pfund Sterling 
Inflationsrate: 1,7% 
Politische Risiken: Keine 
Lebenshaltungskosten: Hoch 
Kommunikation: Gut 
Wohnsitznahme: Für EU-Bürger problemlos 
Rechtssystem: Common Law, Companies Act von 1985 (Gesetz über Kapitalgesellschaften) 
Devisenkontrolle: Nein 
Patentrecht: Ja 
Fiskalisches Auslieferungsabkommen: Ja