FIRMENGRÜNDUNG
ENGLAND
Ltd in England (UK) gründen: juristische und steuerliche Aspekte
| Gesellschaftstyp: | Private Company Limited by Shares (Limited) |
| Name: | Grundsätzlich frei wählbar; Zusatz "Limited" oder "Ltd." obligatorisch |
| Kapital: | Grundkapital muss mind. 1 GBP (1,40 €) betragen; spätere Erhöhung jederzeit möglich; Grundkapital muss nicht eingezahlt werden. Es reicht, wenn die Gründer die persönliche Haftung übernehmen. |
| Aktien: | Geschäftsanteile |
| Aktienregister: | Ja (Register of Members) |
| Zustellungsbevollmächtigter: | Nein |
| Eingetragener Sitz: | Ja |
| Eintragung in öffentliche Register: | Gesellschaft wird in das Handelsregister (Company House) eingetragen. |
| Aktionär: | Die Gesellschaft wird durch mind. 1 Gesellschafter (Shareholder) gegründet (natürliche oder juristische Person) |
| Direktor: | mind. 1 (natürliche oder juristische Person), keine berufliche Qualifikation erforderlich |
| Sekretär (Kommissar): | Ja, aber ohne gesetzliche Rechte und Befugnisse. Er fungiert wie ein Verwalter in der Firma und stellt hauptsächlich die Kommunikation mit den englischen Behörden sicher. Keine berufliche Qualifikation erforderlich; kann auch juristische Person sein |
| Gründungsdauer: | 1 Woche (Vorratsgesellschaften üblich) |
| Offenlegung BO: | Nein |
| Offenlegung Aktionär: | Ja |
| Offenlegung Direktoren: | Ja |
| Beschränkungen Gesellschaftszweck: | Die Gründung bestimmter Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen unterliegt gesetzlichen Regelungen. In solchen Fällen bedarf es spezieller Bewilligungen oder der Erteilung einer Lizenz. Dies gilt nur z.B. für Banken-, Versicherung- und Anlagegeschäfte. |
| Besteuerung: | Ist die Limited in Großbritannien geschäftlich tätig, werden ihre Gewinne besteuert. Gewinne bis 14.000 € sind steuerfrei. Der Eingangssteuersatz für Gewinne von 14.000 € bis 28.000 € liegt bei 11,875 %. Der Spitzensteuersatz in Höhe von 26,97 % ist bei Gewinnen über 1 Mio. € zu entrichten. Der Umsatzsteuersatz beträgt 17,5 %. Wird dagegen in Großbritannien keinerlei wirtschaftliche Geschäftstätigkeit ausgeübt, befindet sich die Geschäftsleitung außerhalb Großbritanniens, wird im Lande keine Aktionärsversammlung abgehalten und kein in Großbritannien wohnender Geschäftsführer bestellt, handelt es sich um eine sogenannte "non-resident-company". Diese Limited ist in Großbritannien absolut steuerfrei gestellt. |
| Doppelbesteuerungsabkommen: | Ja |
| Bilanz: | Ja |
| Steuererklärungen: | Ja |
| Buchhaltung: | Ja |
| Jahresbericht: | Ja; es wird aber lediglich geprüft, ob die Strukturen (Direktor, Sekretär, Gesellschafter, eingetragener Sitz) noch korrekt sind. Dies muss einmal jährlich erfolgen und wird an das englische Handelsregister gemeldet. |
| Gründungskosten: | 440,00 Euro |
| Laufende Jahreskosten: | 1.170,00 Euro (Minimum) - 9.610,00 Euro (Maximum) |
Allgemeine Informationen
| Fläche: | 244.100 qkm |
| Hauptstadt: | London |
| Bruttoinlandsprodukt pro Kopf: | 29.570 $ |
| Arbeitslosigkeit: | 4,7% |
| Einwohner: | 59,4 Mio. |
| Sprache: | Englisch |
| Währung: | Pfund Sterling |
| Inflationsrate: | 1,7% |
| Politische Risiken: | Keine |
| Lebenshaltungskosten: | Hoch |
| Kommunikation: | Gut |
| Wohnsitznahme: | Für EU-Bürger problemlos |
| Rechtssystem: | Common Law, Companies Act von 1985 (Gesetz über Kapitalgesellschaften) |
| Devisenkontrolle: | Nein |
| Patentrecht: | Ja |
| Fiskalisches Auslieferungsabkommen: | Ja |